Zustiftungen müssen nicht bar erfolgen: Auch Aktien, Anleihen, Immobilien und anderes Eigentum kann gestiftet werden, jeweils zu Lebzeiten oder testamentarisch.
Auf Wunsch sind Sonderformen möglich, wie die Zustiftung einer Immobilie bei zugleich vereinbartem lebenslangem Wohnrecht, oder die Stiftung von Kapital verbunden mit einer Leibrente.
Potentielle Zustifter können sich von der Stiftung Charité beraten lassen. Für die erste Kontaktaufnahme steht unser
Anfrageformular zur Verfügung. Die Stiftung Charité ermöglicht Interessenten auch ein kostenloses Gespräch mit einem einschlägig qualifizierten
Steuerberater.
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