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Treuhandstiftungen

Eine Treuhandstiftung kommt zustande durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und der Stiftung Charité als künftiger Trägerin der Treuhandstiftung. In diesem Vertrag werden der Name der Treuhandstiftung, ihr Förderschwerpunkt und der Auswahlmechanismus für Förderprojekte verbindlich festgelegt. Eine Treuhandstiftung kann eine eigene Satzung erhalten und vom Finanzamt eigenständig als gemeinnützig anerkannt werden. Damit hat der Stifter einer Treuhandstiftung genau so viel Rechtssicherheit wie der Stifter einer rechtlich selbstständigen Stiftung – bei geringeren Verwaltungsausgaben. Die Treuhandstiftung kann nach dem Stifter oder der Stifterin benannt werden.




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