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Treuhandstiftungen

Der Kapitalstock einer Treuhandstiftung kann auch in Form von Aktien, Anleihen, Immobilien und anderem Eigentum gestiftet werden, jeweils zu Lebzeiten oder testamentarisch. Auf Wunsch sind Sonderformen möglich, wie die Stiftung einer Immobilie bei zugleich vereinbartem lebenslangem Wohnrecht, oder die Stiftung von Kapital verbunden mit einer Leibrente.

Potentielle Stifter einer Treuhandstiftung können sich von der Stiftung Charité beraten lassen. Für die erste Kontaktaufnahme steht unser Anfrageformular zur Verfügung. Die Stiftung Charité ermöglicht Interessenten auch ein kostenloses Gespräch mit einem einschlägig qualifizierten Steuerberater. Das Kapital einer Treuhandstiftung wird von der Dachstiftung separat angelegt. Die Treuhandstiftung erhält ein eigenes Unterkonto.

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