Die Stiftung Charité ist eine anerkannt gemeinnützige Stiftung. Damit kann sie Zustiftern, Treuhandstiftern und Spendern erhebliche Steuervorteile bieten:
- Ausgaben für wissenschaftliche Zwecke dürfen bis zu 10 % der gesamten Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Zusätzlich dürfen Geldgeber von ihrem zu versteurndem Einkommen Zuwendungen bis 20.450 Euro als Sonderausgaben geltend machen.
- Einzelzuwendungen von mehr als 25.565 Euro, die sich im Jahr der Spende wegen Überschreitens der Höchstgrenze nicht auswirken, können wie folgt berücksichtigt werden:
- Einkommensteuer: Der Spendenüberhang kann für das vorangegangene und die folgenden fünf Veranlagungszeiträume berücksichtigt werden.
- Körperschaftsteuer: Die Spende kann auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden sechs Jahre verteilt werden.
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