Visiting Fellows 2024

Präambel

Die Stiftung Charité fördert mit unterschiedlichen Programmen die Gewinnung von spannenden Persönlichkeiten und renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Lebenswissenschaften in Berlin – sowohl feste Rekrutierungen als auch die zeitweise Einbindung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern. Mit den Visiting Fellows werden etablierte oder führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland oder von anderen Standorten in Deutschland für Gastaufenthalte und ggf. für den Aufbau einer Arbeitsgruppe an der Charité – Universitätsmedizin Berlin (einschließlich des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH) und des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC)) oder am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) gewonnen. Mit ihrem Erfahrungshintergrund und Wissen sowie ihren wissenschaftlichen Ideen setzten die Visiting Fellows wichtige Impulse für die Lebenswissenschaften in Berlin. Auf diesem Weg möchte die Stiftung Charité zur Stärkung und zur internationalen und nationalen Vernetzung der Berliner Lebenswissenschaften beitragen sowie die Diversität am Standort, insbesondere in Hinsicht auf Geschlecht, Herkunft und Alter, gezielt stärken.

Förderziel

Visiting Fellows sind etablierte oder führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler[1] an Universitäten, Forschungsinstituten und forschenden Unternehmen, die für längere Gastaufenthalte nach Berlin an die Charité (einschließlich BIH und DHZC) oder an das MDC kommen, um mit ihren Gastgeberinnen oder Gastgebern vor Ort ein größeres, gemeinsames Forschungsvorhaben zu entwickeln und ggf. mithilfe einer eigenen Arbeitsgruppe umzusetzen. Die Arbeitsaufenthalte können zudem auch dem Mentoring einer einzelnen Nachwuchswissenschaftlerin oder eines einzelnen Nachwuchswissenschaftlers an der gastgebenden Institution dienen. Die Förderung soll explizit auch zur Anschubfinanzierung für vielversprechende neue Forschungsschwerpunkte und somit zur strategischen Vorbereitung von starken drittmittelfähigen wissenschaftlichen Verbünden dienen. Außerdem soll im Hinblick auf die Visiting Fellows auch die Diversität am Standort, insbesondere in Hinsicht auf Geschlecht, Herkunft, Internationalität und Alter, gezielt gestärkt werden.

Das Programm enthält je nach Zielstellung und Reifegrad des Vorhabens sowie der Einbindung der oder des Visiting Fellows drei unterschiedliche Fördervarianten:

  • Track A: Förderung der oder des Visiting Fellows zur Entwicklung der Idee und des Designs eines Vorhabens
  • Track B: Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Anschubfinanzierung für eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Designs und zur Umsetzung einer Pilotphase des Vorhabens
  • Track C: Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Förderung einer Arbeitsgruppe zur Durchführung des Vorhabens

 

[1] orientiert an den Karrierestufen „R3 – Established Researcher“ und „R4 – Leading Researcher“ nach der Definition der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink

Förderumfang

Je nach Track werden die Visiting Fellows in folgendem Umfang gefördert:

Track A

Track B

Track C

Förderumfang

Förderung der oder des Visiting Fellows zur Entwicklung der Idee und des Designs eines Vorhabens

Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Anschubfinanzierung für eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Designs und zur Umsetzung einer Pilotphase des Vorhabens

Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Förderung einer Arbeitsgruppe zur Durchführung des Vorhabens

Förderdauer

Fellow

Arbeitsgruppe

Fellow

Arbeitsgruppe

Fellow

Arbeitsgruppe

1 bis max. 3 Jahre

. /.

1 bis max. 3 Jahre

1 bis max. 2 Jahre

2 bis max. 3 Jahre

2 bis max. 3 Jahre

Fördersumme

Fellow

Arbeitsgruppe

Fellow

Arbeitsgruppe

Fellow

Arbeitsgruppe

Max. 50.000,00 Euro pro Jahr

. /.

Max. 50.000,00 Euro pro Jahr

Max. 100.000,00 Euro pro Jahr

Max. 50.000,00 Euro pro Jahr

Max. 150.000,00 Euro pro Jahr

Max. 50.000,00 Euro
pro Jahr

(Max. 150.000,00 Euro insgesamt)

Max. 150.000,00 Euro
pro Jahr

(Max. 350.000,00 Euro insgesamt)

Max. 200.000,00 Euro
pro Jahr

(Max. 600.000,00 Euro insgesamt)

 

Anträge werden für einen bestimmten Track gestellt und anschließend entsprechend bewertet (siehe Punkt 6 „Antrag und Bewertungskriterien“). In jedem Fall wird erwartet, dass Fellow und Gastgeberin bzw. Gastgeber das Vorhaben und ggf. die Arbeitsgruppe frühzeitig auf dem Wege einer anderen Finanzierung fortführen und zu einem starken drittmittelfähigen Verbund weiterentwickeln.

Die Fellows dürfen während ihrer Förderung die Bezeichnung „Visiting Fellow, gefördert durch die Stiftung Charité“ führen.

Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sollen die Fellows zudem als Gastprofessorinnen und Gastprofessoren im Sinne der landeshochschulrechtlichen Bedingungen in die gastgebende Institution eingebunden werden.

 

Mittelverwendung

Die Förderung kann bestehen aus

(a) einer angemessenen Aufwandsentschädigung/Vergütung für die oder den Visiting Fellow nach den Regeln der Einrichtung der Gastgeberin oder des Gastgebers und orientiert an der Qualifikation und der Stellung der oder des Fellows im Heimatland von bis zu 50.000,00 Euro pro Jahr sowie in Track B und C

(b) Personalmitteln für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aufzubauenden Arbeitsgruppe sowie

(c) Sachmitteln für das Forschungsvorhaben der Arbeitsgruppe (in Track B insgesamt bis zu 100.000,00 Euro pro Jahr zur Finanzierung der Arbeitsgruppe; in Track C insgesamt bis zu 150.000,00 Euro pro Jahr zur Finanzierung der Arbeitsgruppe).

Die Mittel für die Vergütung der oder des Visiting Fellows (siehe 4a) können in im Antrag zu begründenden Fällen auch für Sachmittel oder für Personalmittel zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwendet werden, sofern die Arbeitsaufenthalte der oder des Visiting Fellows anderweitig gewährleistet werden können. Eine Mittelumwidmung nach Förderbeginn ist ebenfalls mit entsprechender Begründung möglich.

Die Charité (einschließlich BIH und DHZC) oder das MDC garantiert aus Eigenmitteln die Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze einschließlich der erforderlichen Infrastruktur für die oder den Visiting Fellow sowie ggf. für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe.

Zwischen der Stiftung Charité und der oder dem Visiting Fellow bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Alle notwendigen Verabredungen sind zwischen der Gastgeberin oder dem Gastgeber und der oder dem Visiting Fellow unmittelbar zu treffen.

Die finanzielle Förderung durch die Stiftung Charité erfolgt an die Charité (einschließlich BIH und DHZC) oder das MDC. Die Gastgeberin oder der Gastgeber an der Charité (einschließlich BIH und DHZC) oder am MDC regelt mit der oder dem Visiting Fellow und ihrer oder seiner Heimatinstitution das genaue Verfahren zur Vergütung. Denkbar ist die Fortzahlung der vorhandenen Vergütung an die oder den Visiting Fellow durch die Heimatinstitution und die Zahlung einer Erstattung an die Heimatinstitution oder eine Beurlaubung der oder des Visiting Fellows an der Heimatinstitution und die Zahlung einer eigenen Vergütung (z. B. Honorar oder Stipendium) an die oder den Visiting Fellow. Auch die Verwendung der Sach- und Reisemittel richtet sich nach den Regeln der gastgebenden Institution. Zwischen der Stiftung Charité und der oder dem Visiting Fellow werden keine vertraglichen Beziehungen aufgenommen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Charité (einschließlich BIH und DHZC) oder am MDC entweder Mitglieder des Vorstands sind oder dort ein Centrum, ein Institut, eine Klinik oder eine Forschungsgruppe leiten. Diese fungieren gleichzeitig als Gastgeberinnen bzw. Gastgeber für die Fellows. Weitere Personen der Charité (einschließlich BIH und DHZC) oder des MDC können als Mitantragstellerinnen oder Mitantragsteller auftreten.

Die Anträge werden von der Gastgeberin oder dem Gastgeber für die gewünschte oder den gewünschten Visiting Fellow gestellt und mit ihr oder ihm gemeinsam erarbeitet.

Die oder der gewünschte Visiting Fellow muss auf dem jeweiligen lebenswissenschaftlichen Fachgebiet etabliert oder führend sein[2]. Sie oder er sollte entsprechende wissenschaftliche Erfahrungen und Erfolge nachweisen können, wobei neben den üblichen Leistungen in Forschung und Lehre explizit Leistungen im Wissens- und Technologietransfer oder Leistungen in der Bereitstellung wissenschaftlicher Infrastrukturen gleichrangig berücksichtigt werden. Die oder der gewünschte Visiting Fellow kann in Deutschland oder im Ausland an einer Universität, einem Forschungsinstitut oder einem forschenden Unternehmen tätig sein. Die Nominierung von Visiting Fellows, die in der privatwirtschaftlichen Forschung und Entwicklung tätig sind, ist ausdrücklich erwünscht.

 

[2] orientiert an den Karrierestufen „R3 – Established Researcher“ und „R4 – Leading Researcher“ nach der Definition der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink

Antrag und Bewertungskriterien

Der Antrag wird für einen bestimmten Track gestellt und besteht aus

(a) Angaben zu der gewünschten oder dem gewünschten Visiting Fellow und ihren oder seinen wissenschaftlichen Qualifikationen und Leistungen (inkl. CV und selektierte Auflistung der fünf für das Vorhaben relevantesten eigenen Publikationen; es darf keine komplette Publikationsliste eingereicht werden); es ist nachzuweisen, dass die oder der gewünschte Visiting Fellow über die für eine etablierte oder führende Wissenschaftlerin bzw. einen etablierten oder führenden Wissenschaftler erforderliche wissenschaftliche Qualifikation verfügt. Dabei werden Leistungen in Forschung, Lehre, Wissens- und Technologietransfer sowie Infrastrukturleistungen in gleicher Weise berücksichtigt,

(b) Angaben zur antragstellenden Gastgeberin oder zum antragstellenden Gastgeber (Curriculum Vitae inkl. selektierte Publikationsliste; es darf keine komplette Publikationsliste eingereicht werden),

(c) einer Darstellung des beantragten Fellowships einschließlich Angaben zu folgenden Aspekten:

  • Anlass, Inhalte, Relevanz sowie wissenschaftliche und strategische Zielsetzungen für das Vorhaben
  • Stand der Forschung und Entwicklung: Verortung des Vorhabens im internationalen Forschungskontext und Erläuterung der Vorarbeiten; Anträge müssen aus sich heraus, auch ohne Lektüre der zitierten oder beigefügten Literatur verständlich sein
  • Bedeutung und Mehrwert der oder des Visiting Fellows für die gastgebende Institution der Gastgeberin oder des Gastgebers, deren oder dessen nationales und internationales Kooperationsnetzwerk und strategische Schwerpunktsetzung
  • Reifegrad der vorhandenen bzw. zu entwickelnden Kooperationen zwischen der gastgebenden Institution, der oder dem Visiting Fellow und ihrer oder seiner Heimatinstitution und ggf. weiteren Partnerinnen und Partnern sowie geplante Maßnahmen zur nachhaltigen Einbindung der oder des Visiting Fellows in die Berliner Wissenschaftslandschaft
  • Potenziale und Perspektiven des Vorhabens, insbesondere im Hinblick auf die Einreichung eines Antrags zur Einwerbung von kompetitiv vergebenen Geldern großer Förderorganisationen wie zum Beispiel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder dem European Research Council (ERC)
  • Arbeits- und Zeitplan (inkl. Nennung des/der geplanten Gastaufenthalt/e/s in Berlin)
  • Sofern die beantragte Art der Förderung ein Mentoring betrifft, zusätzlich Angaben zur Nachwuchswissenschaftlerin oder zum Nachwuchswissenschaftler als Mentee und zu ihrer oder seiner Einbindung (CV, Nennung und nach Möglichkeit Kopien der nach eigener Einschätzung fünf wichtigsten eigenen Publikationen)
  • Nur bei beantragtem Track B oder C: Angaben zu Thema und Größe der geplanten Arbeitsgruppe in Berlin sowie den Aufgaben der aus den Mitteln der Stiftung Charité bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Bezugnahme auf den Arbeitsplan des Vorhabens
  • ggf. Angaben zu ethisch relevanten Aspekten
  • Sofern im Antrag Mitantragstellerinnen oder Mitantragsteller oder weitere Kooperationspartnerinnen oder –partner genannt sind, zusätzlich Absichtserklärungen dieser und jener zur geplanten Zusammenarbeit,

(d) einem Finanzierungsplan und

(e) einer Zusage der Antragstellerin oder des Antragstellers zur Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes einschließlich der erforderlichen Infrastruktur.

Die Anträge werden sowohl auf der Ebene der Person der oder des gewünschten Fellows hinsichtlich ihrer oder seiner wissenschaftlichen Qualifikation und Leistungen (Forschung, Lehre, Wissens- und Technologietransfer sowie Infrastrukturleistungen) als auch auf der Ebene des Vorhabens hinsichtlich Qualität, Verstetigungspotenzial und Mehrwert für die Berliner Lebenswissenschaften bewertet. Auch wird die Angemessenheit des beantragten Fördertracks im Hinblick auf Fördersumme und -dauer sowie Reifegrad bewertet. An einen Antrag in Track B werden höhere Anforderungen gestellt als in Track A. An einen Antrag in Track C werden wiederum höhere Anforderungen gestellt als in Track B. Während der Bewertung kann die Förderung in einem anderen Track empfohlen und beschlossen werden.

Die oder der Visiting Fellow soll mindestens dreimal im Jahr einen mehrwöchigen oder einmal im Jahr einen mehrmonatigen Arbeitsaufenthalt in Berlin absolvieren. In Ergänzung der Arbeitsaufenthalte können auch Pläne zur Remote-Zusammenarbeit dargelegt werden.

Die Förderung soll explizit auch zur Anschubfinanzierung für vielversprechende neue Forschungsschwerpunkte und somit zur strategischen Vorbereitung von starken drittmittelfähigen wissenschaftlichen Verbünden dienen. In allen drei Tracks wird erwartet, dass am Ende der Förderung durch die Stiftung Charité ein Antrag zur Einwerbung von kompetitiv vergebenen Geldern großer Förderorganisationen wie zum Beispiel der DFG oder dem ERC vorliegt.

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des von der Stiftung Charité zur Verfügung gestellten Antragsformulars.

Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin oder der Antragsteller, dass sie oder er die Bewilligungsgrundsätze der Stiftung Charité sowie die jeweils gültige Programminformation des Programms, auf das sich der Antrag bezieht, gelesen hat und sie als rechtsverbindliche Grundlagen für eine etwaige Förderung des Antrags akzeptiert. Außerdem erkennt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit Antragstellung die Standards zur Durchführung von geförderten Vorhaben der Stiftung Charité an und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise der Stiftung Charité.

Auswahlverfahren

Die Stiftung Charité schreibt die Förderung aus, nimmt die Anträge entgegen und prüft diese formal. Eine für dieses Förderprogramm eingesetzte Auswahlkommission bestehend aus externen Lebenswissenschaftlerinnen und Lebenswissenschaftlern, Vertretungen aus anderen Fördereinrichtungen sowie Vertretungen aus möglichen gastgebenden Einrichtungen bewertet die formal zulässigen Anträge entlang der genannten Kriterien und erarbeitet Förderempfehlungen. Der Stiftungsrat der Stiftung Charité nimmt die Förderempfehlungen entgegen und trifft auf dieser Grundlage die finalen Förderentscheidungen.

Fristen und Termine

5. Februar 2024,
23.59 Uhr
Bewerbungsfrist
Ende April 2024Bekanntgabe der Förderentscheidungen / Bewilligungen
1. Mai 2024frühestmöglicher Beginn der Förderung

Ansprechpartnerin

Dr. Inga Lödige
Projektmanagerin Wissenschaftsförderung

Stiftung Charité
Novalisstraße 10
10115 Berlin

Telefon:  +49 (0)30 450 570 - 577
E-Mail:   loedige(at)stiftung-charite.de  
Internet:  www.stiftung-charite.de