Clinical Fellows
Präambel
Die Stiftung Charité fördert mit unterschiedlichen Programmen herausragende Persönlichkeiten und innovative Vorhaben aus dem gesamten Spektrum der Lebenswissenschaften. Einige dieser Programme berücksichtigen sehr gezielt die Besonderheiten der Karrierewege in der Universitätsmedizin mit ihren vielfältigen Schnittstellen von Wissenschaft und Klinik. Hier ist insbesondere das von der Stiftung Charité mitentwickelte und initiierte Clinician Scientist-Programm zu nennen, das mittlerweile weit über Berlin hinaus etabliert ist und einen neuen Karrierepfad in der Phase der fachärztlichen Weiterbildung geebnet hat.
Auch mit dem Programm der Clinical Fellows möchte die Stiftung Charité nicht nur einzelne Persönlichkeiten und Vorhaben fördern, sondern Übergänge zwischen Wissenschaft und Klinik strukturell unterstützen und entsprechende berufliche Wege stärken – in diesem Fall für klinische Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in fortgeschrittenen Phasen ihrer Karriere. Das Programm richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die die Patientenversorgung in ihrem jeweiligen Bereich maßgeblich verantworten und durch ihre klinische Tätigkeit zur Qualität und Weiterentwicklung einer hochwertigen Versorgung beitragen.
In der aktuellen Ausschreibungsrunde wird das Programm im Rahmen eines Pilotansatzes erstmals für eine erweiterte Zielgruppe geöffnet. Neben Oberärztinnen und Oberärzten können sich nun auch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte bewerben.
Förderziel
Clinical Fellows sind erfahrene und besonders leistungsstarke Ärztinnen und Ärzte mit hoher klinischer Verantwortung und ausgewiesener Expertise in der Patientenversorgung. Sie prägen durch ihre Tätigkeit die Qualität und Weiterentwicklung der Versorgung in ihrem jeweiligen Fachgebiet.
Die Stiftung Charité fördert sie mit Vorhaben, die durch ihr klinisches Engagement inspiriert sind und einen Mehrwert für die eigene Tätigkeit in der Patientenversorgung sowie für die weitere klinisch-wissenschaftliche Karriereentwicklung erwarten lassen.
Im Unterschied zu primär wissenschaftlich ausgerichteten Förderprogrammen steht dabei nicht die wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, sondern die klinische Expertise, Verantwortung und der konkrete Beitrag zur Versorgungsqualität im Vordergrund.
Durch die Förderung sollen den erfahrenen Klinikerinnen und Klinikern geschützte Zeiten („protected time“) eingeräumt werden, die ansonsten im klinischen Versorgungsalltag nicht vorhanden sind und für die derzeit keine annähernd vergleichbaren Fördermöglichkeiten im öffentlich finanzierten Wissenschafts- und Gesundheitssystem existieren.
Clinical Fellows können grundsätzlich Vorhaben beantragen, die folgenden Rubriken zugerechnet werden können:
- Wissensaneignung/eigene Weiterbildungen (z. B. Besuch von gezielten klinisch-wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten, systematische Teilnahme an akademischen Veranstaltungen oder Maßnahmen zum training on the job),
- Wissensaustausch mit anderen universitätsmedizinischen Standorten oder relevanten Akteuren des Wissenschafts- und Gesundheitssystems im In- und Ausland (z. B. Hospitationen oder andere Transferprojekte),
- Wissensvermittlung (z. B. Angebot von akademischen Lehrveranstaltungen oder neuartigen Bildungsformaten, Informationsveranstaltungen für eine breitere Öffentlichkeit, innovative Publikationsprojekte, soweit sie deutlich über die reine Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ergebnissen hinausgehen) und
- Forschungsprojekte, sofern sie nicht in erster Linie eine wissenschaftliche Fragestellung verfolgen, sondern einen sehr deutlichen klinischen Anwendungsbezug haben und zudem von Maßnahmen in den zuvor genannten Rubriken der eigenen Weiterbildung, des Wissensaustausches oder der Wissensvermittlung flankiert werden.
Vorhaben, die ohne ein Forschungsprojekt nur auf die eigene Weiterbildung, den Wissensaustausch oder die Wissensvermittlung abzielen, sind im Rahmen der Clinical Fellows explizit erwünscht.
Reine Forschungsprojekte, darunter auch klinische (Pilot‑)Studien, werden im Rahmen der Clinical Fellows nicht gefördert. Zur Realisierung solcher Forschungsprojekte verweist die Stiftung Charité auf andere Fördermöglichkeiten, insbesondere der öffentlich finanzierten Drittmittelgeber.
Förderumfang
Eine oder ein Clinical Fellow erhält eine Förderung im Umfang von insgesamt bis zu 75.000,00 Euro für eine Gesamtdauer von maximal 36 Monaten.
Die Geförderten dürfen die Bezeichnung „Clinical Fellow, gefördert durch die Stiftung Charité“ führen.
Mittelverwendung
Die Förderung kann aus Personal- und Sachmitteln bestehen, die für die Durchführung des beantragten Vorhabens erforderlich sind.
Der Schwerpunkt sollte gemäß dem Förderziel des Programms auf Personalmitteln liegen, mit denen der oder dem Clinical Fellow durch Freistellung geschützte Zeiten für das Vorhaben eingeräumt werden. Die Freistellung erfolgt bei einer oder einem in Vollzeit beschäftigten Clinical Fellow dadurch, dass mithilfe der zur Verfügung gestellten Personalmittel ärztliches Vertretungspersonal in der jeweiligen Klinik beschäftigt wird. Das ärztliche Vertretungspersonal muss in dem Umfang zusätzlich beschäftigt werden, wie die oder der Clinical Fellow für das geförderte Vorhaben von ärztlichen Aufgaben in der Klinik freigestellt wird, z. B. durch Neueinstellung von ärztlichem Personal oder durch Aufstockung von in Teilzeit befindlichem ärztlichen Personal.
Bei einer oder einem in Teilzeit beschäftigten Clinical Fellow ist es möglich, die geschützten Zeiten für das Vorhaben einzuräumen, indem die zur Verfügung gestellten Personalmittel für die Aufstockung der eigenen Stelle der Clinical Fellow oder des Clinical Fellows um bis zu 25 Prozent des Vollzeitäquivalents genutzt werden. Maßgeblich ist der Beschäftigungsumfang zum Zeitpunkt der Antragstellung. Spätere Veränderungen des Umfangs der ärztlichen Beschäftigung in der Klinik gegenüber den Angaben im Antrag werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Personalmittel können darüber hinaus auch teilweise genutzt werden, um wissenschaftliches oder technisches Personal zur Durchführung des Vorhabens einzustellen. In jedem Fall muss die Leitung des Vorhabens durch die oder den Clinical Fellow zeitlich gewährleistet sein.
Zusätzlich zu den Personalmitteln können Sachmittel gefördert werden, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind.
Die Förderung einer oder eines Clinical Fellows durch die Stiftung Charité erfolgt in Form einer Bewilligung an die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) zur Weiterleitung an die oder den Clinical Fellow; die Charité bleibt Arbeitgeberin der mit den Fördermitteln der Stiftung Charité geförderten Personen und verwaltet die bewilligten Mittel. Zwischen der Stiftung Charité und der oder dem Clinical Fellow bestehen keine vertraglichen Beziehungen.
Antragsberechtigte
Anträge können von allen gestellt werden, die
- aktuell an der Charité (einschließlich des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH) und des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC)) als Oberärztinnen und Oberärzte oder als Fachärztinnen und Fachärzte beschäftigt sind,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens vier Jahre klinische Berufserfahrung seit Facharztabschluss nachweisen können; die Promotion wird vorausgesetzt,
- derzeit überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen und nicht bereits durch mit der Charité vereinbarte Freistellungen oder durch anderweitige externe Förderung Aufgaben in Forschung und Lehre in einem signifikanten Ausmaß übernehmen, und
- in ihrer Klinik als klinische Leistungsträgerinnen bzw. Leistungsträger ausgewiesen sind. Für Fachärztinnen und Fachärzte, die (noch) keine oberärztliche Position (Ä3) innehaben, ist dies durch ein verpflichtendes zusätzliches Unterstützungsschreiben der ärztlichen Klinikleitung nachzuweisen, das deren/dessen klinische Expertise und Leistungsstärke sowie Verantwortung und Beitrag zur Versorgungsqualität darlegt.
Die jeweilige Leitung der Klinik, in der die Antragstellerin oder der Antragsteller ärztlich tätig ist, muss den einzureichenden Antrag in jedem Fall unterstützen und verbindlich zusagen, im Fall der Förderung die beantragte Freistellung in der vorgesehenen Form umzusetzen.
Wiederbewerbungen mit dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Projektvorhaben sind nur einmal zulässig. Berufene Professorinnen und Professoren sind formal von der Antragstellung ausgeschlossen.
Antrag und Bewertungskriterien
Der Antrag besteht aus
- Angaben zu den eigenen klinischen und wissenschaftlichen Qualifikationen und Leistungen (inkl. CV und, sofern für den Antrag relevant, einer Auswahl von maximal fünf für das Vorhaben besonders relevanten eigenen Publikationen; es darf keine komplette Publikationsliste eingereicht werden),
- einer Darlegung des eigenen ärztlichen Verantwortungsbereichs in der jeweiligen Klinik und eigener Schwerpunkte in der Patientenversorgung während der letzten vier Jahre,
- einer Darstellung des Vorhabens unter besonderer Darlegung seines Mehrwerts für die eigene ärztliche Tätigkeit im jeweils individuellen Versorgungskontext,
- eine von der jeweiligen Klinik- und Centrumleitung unterzeichnete Verpflichtungserklärung, im Fall der Förderung die beantragte Freistellung in der vorgesehenen Form umzusetzen. Bitte verwenden Sie hierfür das bereitgestellte Formular und
- nur für Fachärztinnen und Fachärzte, die (noch) keine oberärztliche Position innehaben: ein Unterstützungsschreiben der Klinikleitung, das die klinische Expertise und Leistungsstärke, die übernommene Verantwortung sowie den Beitrag zur Versorgungsqualität und den zu erwartenden Mehrwert des Vorhabens für die ärztliche Tätigkeit darlegt.
Bei der Bewertung des Antrags stehen die klinischen Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers und der zu erwartende Mehrwert des Vorhabens für die ärztliche Tätigkeit im Vordergrund. Die wissenschaftlichen Qualifikationen und Erfahrungen sollen berücksichtigt werden; nicht relevant ist jedoch, wie erfolgreich die Bewerberin oder der Bewerber in den vergangenen Jahren im Rahmen der üblichen Wettbewerbe um Forschungsdrittmittel war.
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei erstmaliger Verwendung registrieren müssen.
Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin oder der Antragsteller, dass sie oder er die Bewilligungsgrundsätze der Stiftung Charité sowie die jeweils gültige Programminformation des Programms, auf das sich der Antrag bezieht, gelesen hat und sie als rechtsverbindliche Grundlagen für eine etwaige Förderung des Antrags akzeptiert. Außerdem erkennt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit Antragstellung die Standards zur Durchführung von geförderten Vorhaben der Stiftung Charité an und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise der Stiftung Charité.
Auswahlverfahren
Der Antrag ist an die Stiftung Charité zu richten und wird dort zunächst formal geprüft. Für alle formal zulässigen Anträge wird ein Begutachtungsverfahren durchgeführt. Hierfür werden sowohl eine Stellungnahme des Vorstands Krankenversorgung der Charité als auch Bewertungen durch eine von der Stiftung Charité eingesetzte Auswahlkommission eingeholt. Die Auswahlkommission setzt sich aus erfahrenen Klinikerinnen und Klinikern der Charité sowie externen Expertinnen und Experten zusammen.
Auf Grundlage der im Begutachtungsverfahren eingeholten Stellungnahme und Bewertungen werden die am besten bewerteten Antragstellerinnen und Antragsteller zu einem Auswahlkolloquium eingeladen. Im Auswahlkolloquium präsentieren sie ihr Vorhaben und beantworten Fragen der Auswahlkommission. Auf Basis des Auswahlkolloquiums gibt die Auswahlkommission ihre Förderempfehlungen ab. Die Förderentscheidung trifft der Stiftungsrat der Stiftung Charité.
Das Programm wird im Frühling 2026 erneut ausgeschrieben.
Ansprechpartnerin
Dr. Inga Lödige
Projektmanagerin Wissenschaftsförderung
Stiftung Charité
Novalisstraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 450 570 - 577
E-Mail: loedige(at)stiftung-charite.de
Internet: www.stiftung-charite.de