FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Themen wie dem Auswahlverfahren, den Förderzusagen, dem Mittelabruf und unseren Beratungsangeboten. Sollten danach noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihr Programm zuständige Ansprechperson.

Für Interessierte

Eine Übersicht über bisher geförderte Projekte der Stiftung Charité finden Sie hier.

Die Stiftung Charité kann Vorhaben nur im Rahmen ihres aktuell gültigen Förderangebots fördern. Wenn Sie unsicher sind oder Rückfragen haben, wenden Sie sich gern direkt an uns.

Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den jeweiligen Websites der einzelnen Förderprogramme. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. 

Unsere Förderprogramme haben unterschiedliche Ausschreibungszeiträume und Antragsfristen. Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Websites der einzelnen Förderprogramme. Auf aktuelle Ausschreibungen und Fristen weisen wir auf der Startseite gesondert hin.

Die Auswahlkriterien unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Websites des Förderprogramms, auf das Sie sich bewerben möchten.

Die Stiftung Charité strebt eine möglichst kurze Zeitspanne zwischen Antragsfrist einer Ausschreibung und der finalen Förderentscheidung an. Bei jährlich ausgeschriebenen Programmen beträgt diese ca. vier Monate. In anderen Programmen ist diese Zeit deutlich kürzer. Grund dafür sind unterschiedliche programmspezifische Auswahlprozesse. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Websites der einzelnen Förderprogramme.

Nachdem die finale Förderentscheidung getroffen wurde, informiert Sie die Stiftung Charité zeitnah per E-Mail über den Ausgang. Im Falle einer Förderzusage senden wir Ihnen im Anschluss innerhalb weniger Wochen Ihre formalen Bewilligungsunterlagen in Digital- und Papierform zu. 

Die Auswahlverfahren sind allesamt mehrstufig. Die finale Förderentscheidung trifft in der Regel der Stiftungsrat der Stiftung Charité. Beim Max Rubner-Preis trifft eine eigens dafür eingesetzte Jury die finale Förderentscheidung. Über Förderungen im Rahmen der Projekt- und Veranstaltungsförderung entscheidet der Vorstand der Stiftung Charité.

Eine Wiederbewerbung ist in den meisten Programmen möglich. Bitte wenden Sie sich zur direkten Klärung an die für das Programm zuständige Ansprechperson

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch sich zunächst an die für das Programm zuständige Ansprechperson zu wenden.

Ja, Sie dürfen sich auf Förderprogramme aus unterschiedlichen Förderschwerpunkten bewerben. Unter den Geförderten der Stiftung Charité befinden sich bereits Personen, die in mehr als einem Schwerpunkt gefördert wurden oder werden. Eine Übersicht aller geförderten Personen der letzten zehn Jahre finden Sie hier.

Ja, wenden Sie sich bei Rückfragen zu Ihrem Vorhaben oder zur Antragstellung gerne vor der Einreichung direkt an die jeweiligen Programmverantwortlichen:

Die meisten Veranstaltungen richtet die Stiftung Charité auf Basis persönlicher Einladungen aus, die wir per E-Mail versenden. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an Frau Tanja Treysse: treysse(at)stiftung-charite.de / +49 (0)30 450 570 509, sodass Sie in den entsprechenden Verteilern berücksichtigt werden können.

Für Geförderte

Über die positive Förderentscheidung informiert Sie in der Regel die für das Programm zuständige Ansprechperson bei der Stiftung Charité persönlich per E-Mail. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie zudem im Bewilligungsschreiben, das Ihnen wenige Wochen nach der Förderzusage digital und im Papieroriginal zugeht.

Bei rein administrativen und technischen Fragen zum Mittelabruf steht Ihnen unsere Kollegin Frau Mandy Haase zur Verfügung: haase(at)stiftung-charite.de / +49 (0)30 450 570 – 517

Den Abruf der Fördermittel bei der Stiftung Charité nimmt die Drittmittelstelle Ihrer Einrichtung vor. Angehörige der Charité – Universitätsmedizin Berlin finden auf den Seiten des Intranets (z. B. des GB Forschungsservice) umfangreiche Informationen rund um das Thema Drittmitteleinwerbungen und Projektbewirtschaftung. Wir empfehlen Ihnen sich damit zeitnah nach der Förderzusage vertraut zu machen. 

Zusammen mit den Bewilligungsunterlagen erhalten Sie von der Stiftung Charité einen Mittelabrufplan, in dem Sie bitte den Abruf der Mittel bei Projektbeginn über den Zeitraum der Förderung in Teilbeträgen vorausplanen. Die Überweisung der Mittel erfolgt von der Stiftung Charité auf das von der bewilligungsempfangenden Einrichtung angegebene Konto. Weitere Informationen zum Mittelabruf finden Sie in den Bewilligungsgrundsätzen der Stiftung Charité.

Sie können gern bei allen Angaben zu Ihrer Person (Lebenslauf, Homepage, E-Mail-Signatur etc.) und zum bewilligten Vorhaben auf eine Förderung durch die Stiftung Charité in folgender Form hinweisen: „gefördert durch die Stiftung Charité“. Weitere Details zur konkreten Nennung Ihrer Förderung finden Sie in Ihren Bewilligungsunterlagen.

Unser Logo zur Verwendung auf Präsentationsfolien oder anderen Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie hier zum Download. Wenden Sie sich vor der Verwendung des Logos bitte zur Abstimmung an Ihre zuständige Ansprechperson bei der Stiftung Charité.

Abweichungen von der Bewilligung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Stiftung Charité. Sie können einen Antrag für eine Umwidmung/Umdisposition der bewilligten Fördermittel stellen, den Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle Berlin der Stiftung Charité schicken. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Eine Aufstockung einer bestehenden Förderung ist in der Regel nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre zuständige Ansprechperson bei der Stiftung Charité.

Ja, eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Stiftung Charité. Bitte nutzen Sie hierzu das entsprechende Antragsformular

Sollten Sie die ursprünglich vorgesehene Förderdauer ohne zusätzliche Kosten für die Stiftung Charité um höchstens drei Monate überschreiten wollen, ist dies ohne separaten Antrag und Einwilligung der Stiftung Charité möglich. 

Nein, es besteht keine formale Zwischenberichtspflicht. Bei Vorhaben, die mehr als zwei Jahre oder länger dauern, behält sich die Stiftung Charité allerdings vor, solche in Ausnahmefällen anzufordern. 

Zum Ende der Projektlaufzeit erhalten Sie per E-Mail Ihre auszufüllenden Abschlussunterlagen. Diese beinhalten neben dem rechnerischen Abschluss auch einen inhaltlichen Abschlussbericht. Das Formular für den Abschlussbericht finden Sie auch hier. Für die science x media Tandems verwenden Sie bitte folgendes Formular.