science x media Tandems 2024

Präambel

Die Stiftung Charité hat zusätzlich zu ihrer Innovations- und Wissenschaftsförderung einen neuen Fokusbereich „Open Life Science“ eingerichtet. Mit ihm möchte sie dazu beitragen, dass die Lebenswissenschaften in Berlin für die breitere Öffentlichkeit verständlicher, zugänglicher und mitgestaltbarer werden und dadurch das öffentliche Ansehen der Charité und ihrer Partnereinrichtungen sowie die Vertrauenswürdigkeit ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestärkt wird. Dabei setzt die Stiftung Charité zunächst an der Schnittstelle von Wissenschaft und Medien an und fördert hier Neuerungen und Verbesserungen in der Wissenschaftskommunikation unter besonderer Berück­sichtigung gesellschaftlicher Vielfalt.

Neben der auf Einzelvorhaben und Personen gerichteten Förderung der hier ausgeschriebenen „science x media Tandems“ unterstützt die Stiftung Charité im Rahmen des Fokusbereichs „Open Life Science“ die Wissenschaftskommunikation der Berliner Lebenswissenschaften mit dem Programm „Wisskomm@Charité“ auch strukturell. Perspektivisch ist außerdem die Entwicklung eines „Citizen Science Funds“ geplant.

Die Stiftung Charité ist überzeugt, dass die gesellschaftliche Öffnung der Lebenswissenschaften nur dann gelingen kann, wenn die wissenschaftliche Gemeinschaft auch im Inneren vertrauenswürdig und transparent arbeitet, wozu nicht zuletzt die freie Verfügbarmachung von Daten und Publikationen beiträgt. Die Stiftung Charité sieht Open Data und Open Access sowie etablierte Prozesse zur Sicherstellung der Güte wissenschaftlichen Arbeitens als wichtige Voraussetzungen für die Öffnung der Lebenswissenschaften nach außen. Sie stellt die Förderung von Open Data und Open Access sowie wissenschaftlicher Qualität und akademischer Integrität jedoch nicht in den Fokus ihres eigenen Open Life Science-Ansatzes, sondern verweist hierfür auf andere Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise des QUEST Center for Responsible Research.

Förderziel

Ein science x media Tandem besteht jeweils aus einer Tandemperson aus den Berliner Lebenswissenschaften und einer Tandemperson aus der Medienbranche. Das Programm steht explizit allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Charité einschließlich des Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH) und Deutsches Herzzentrum der Charité (DHZC) sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) offen, unabhängig von ihrer Karrierestufe, ihrer Vorerfahrung auf dem Gebiet der Wissenschaftskommunikation oder ihrer Fachdisziplin. Auch Medienschaffende kommen unabhängig von ihrer Erfahrung, ihres medialen Hintergrunds (z. B. Journalismus oder Wissenschaftskommunikation, Nachrichten- oder Wissenschaftsjournalismus, klassische oder soziale Medien), ihrer Beschäftigungssituation (z. B. freie oder angestellte Journalist/inn/en) und ihres aktuellen Standorts für das Programm infrage.

Die Bildung eines science x media Tandems soll dazu dienen, das Verständnis für die Bedingungen, Paradigmen und Eigenlogiken der jeweils anderen Domäne zu steigern; die Tandemperson aus den Lebenswissenschaften soll ein größeres Medienverständnis, die Tandemperson aus der Medienbranche ein größeres Wissenschaftsverständnis erlangen. In der Summe sollen die jeweiligen Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet der Wissenschaftskommunikation auf ein neues Niveau gehoben werden. Diese Ziele erklären die Ausrichtung der Förderung, die primär auf der (Teil-)Freistellung der Geförderten, sekundär auf der Bereitstellung von Sachmitteln zur Durchführung der Vorhaben liegt. Die Programmlinie science x media Tandems will so eine Förderlücke füllen – engagierten Persönlichkeiten die nötige Zeit verschaffen und die Mittel bereitstellen, die es braucht, um hochwertige lebenswissenschaftliche Wissenschaftskommunikation zu betreiben.

Beide Tandempersonen erhalten durch die Förderung als science x media Tandem die Freiheit, gemeinsam an einem flexibel ausgestaltbaren, aber zeitlich begrenzten Vorhaben ihrer Wahl zu arbeiten. Dabei können insbesondere gefördert werden:

  • Vorhaben zur systematischen Reflexion der Wissenschaftskommunikation (z. B. gegenseitige Vor-Ort-Besuche, Hospitationen oder gemeinsame Teilnahme an relevanten Fortbildungen mit anschließender Ergebnissicherung, etwa durch Dokumentation in Form eines Fachbeitrags, Radiostücks oder Essays über Wissenschaftskommunikation) oder
  • Vorhaben zur Erarbeitung eines innovativen Beitrags der Wissenschaftskommunikation (z. B. besondere mediale Berichterstattung, Podcast, Social Media-Takeover, Filmbeitrag, Ausstellung).

Ebenfalls möglich sind hybride Vorhaben, die Reflexion mit inhaltlicher Arbeit verbinden. Entscheidend für eine Förderung ist die jeweilige Motivation der Tandempersonen, sich für gute und innovative Wissenschaftskommunikation zu engagieren, die Passung der Tandempersonen zueinander sowie das Potenzial des Tandems und dessen Idee für das Vorhaben. Darüber hinaus wird gewünscht, dass die Tandempersonen auch über die Zeit der Förderung hinaus beruflich miteinander verbunden bleiben und ihr Vorhaben ggf. verstetigen.

Die Stiftung Charité arbeitet im Rahmen des Programms mit einzelnen Vertreterinnen und Vertretern sowie Organisationen der Medienbranche und Wissenschaftskommunikation zusammen und kann so bei der Suche nach einer passenden Tandemperson unterstützen. Die Ausschreibung sieht hierfür die Möglichkeit einer Ideenphase vor, in der die Stiftung Charité die Bildung eines Tandems operativ begleitet.

Förderumfang

Es können Vorhaben gefördert werden, die eine Dauer von zwei bis neun Monaten umfassen. Das Vorhaben kann entweder am Stück oder in Abschnitten mit zeitlichen Unterbrechungen durchgeführt werden. Sofern einzelne Abschnitte vorgesehen sind, sollten sich diese auf einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren erstrecken. Die Dauer und die zeitliche Aufteilung müssen zur Idee und Zielsetzung des Vorhabens passen.

Ein science x media Tandem wird mit bis zu 15.000,00 Euro pro Monat des Vorhabens gefördert. In Verbindung mit der maximal möglichen Dauer eines Vorhabens ergibt sich somit eine Höchstfördersumme von 135.000,00 Euro pro science x media Tandem. Die Fördermittel dienen ausschließlich zur Durchführung des beantragten Vorhabens; die genaue Mittelverwendung ist im nachfolgenden Abschnitt geregelt.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Medienschaffenden dürfen für die Dauer ihrer Zusammenarbeit die Bezeichnung „Geförderte/r in einem science x media Tandem der Stiftung Charité“ führen.

Eine Fortsetzung der Förderung kann nicht beantragt werden.

In früheren Ausschreibungsrunden eingereichte und abgelehnte Anträge können nur dann erneut eingereicht werden, wenn sie inhaltlich signifikant überarbeitet wurden.

Mittelverwendung

Beantragt werden können

a) die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Personalmittel, mit denen die beiden Tandempersonen für die Zeit des Vorhabens freigestellt bzw. vergütet werden, in einer Höhe von zusammen bis zu 10.000,00 Euro pro Monat sowie

b) weitere für das Vorhaben erforderliche Personal- oder Sachmittel in einer Höhe von bis zu 5.000,00 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich eine maximale Fördersumme von 15.000,00 Euro pro Monat des Vorhabens.

Die Förderung durch die Stiftung Charité erfolgt in Form eines pauschalisierten Betrages an die Einrichtung, in der der oder die Hauptantragsteller/in science arbeitet. Die Institution verwaltet die Mittel. Zwischen der Stiftung Charité und den Tandempersonen werden keine vertraglichen Beziehungen aufgenommen. Alle notwendigen Verabredungen sind zwischen den Tandempersonen, der wissenschaftlichen Einrichtung und etwaigen Arbeitgebern der Medienschaffenden unmittelbar zu treffen.

Die Tandempersonen regeln mit der wissenschaftlichen Einrichtung und im Fall der oder des Medienschaffenden ggf. mit dem Arbeitgeber der Person, wie die unter (a) genannten Personalmittel konkret verwendet werden sollen und dürfen. Denkbar ist die Fort­zahlung der vorhandenen Vergütung durch den aktuellen Arbeitgeber und die Zahlung einer Erstattung an ebendiesen in Verbindung mit der Freistellung der Tandemperson für die Zeit des Vorhabens („Erstattungsmodell“) oder – insbesondere für selbstständige Medienschaffende – die Zahlung einer Vergütung für die Zeit des Vorhabens, z. B. auf dem Wege eines Honorarvertrags mit der Charité bzw. einer der definierten Partnereinrichtungen oder einer Anstellung als Mitarbeiter/in im Rahmen eines Drittmittelprojekts („Vergütungsmodell“). Die Erstattung oder Vergütung sollte sich am (ggf. durchschnittlichen) Gehalt bzw. Einkommen der jeweiligen Tandempersonen zum Zeitpunkt der Antragstellung orientieren, darf dieses jedoch nicht überschreiten.

Die Verteilung der unter (a) genannten Personalmittel in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro pro Monat auf die beiden Tandempersonen kann grundsätzlich frei festgelegt werden. Im Sinne des gleichberechtigten Zusammenwirkens als Tandem wird eine möglichst ausbalancierte Verteilung der Personalmittel empfohlen. Sofern für eine der beiden Tandempersonen ein deutlich geringerer oder kein Anteil der Personalmittel beantragt wird, ist zu gewährleisten, dass diese sich trotzdem uneingeschränkt im beantragten Umfang an der Durchführung des Vorhabens beteiligt.

Die unter (b) genannten Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro pro Monat können genutzt werden, um den weiteren direkten Bedarf zur Durchführung des Vorhabens zu decken. Hier können sowohl Personalmittel zur Beschäftigung von eventuellen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dem Vorhaben als auch Sachmittel (z. B. Verbrauchsmaterialien, Fortbildungskosten, Reisekosten) beantragt werden. In begründeten Einzelfällen kann auch ein Anteil der Personalmittel zur Freistellung der Tandempersonen unter (a) zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden. In jedem Fall muss die Leitung des Vorhabens durch die Tandempersonen gewährleistet sein.

Antragsberechtigte

Der Antrag für ein science x media Tandem wird gemeinsam von beiden Tandempersonen und somit von jeweils einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler der Charité (einschließlich aller ihrer auch teilrechtsfähigen Organisationseinheiten wie z. B. dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH) oder dem Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC)) oder einer Wissenschaftlerin / eines Wissenschaftlers des Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) sowie einer / einem Medienschaffenden gestellt.

Die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler der Charité bzw. des MDC muss über ein aktuelles und mindestens über die Dauer des beantragten Vorhabens fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis verfügen. Darüber hinaus sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen und Fachdisziplinen antragsberechtigt.

Der oder die Medienschaffende kann aus dem Wissenschaftsjournalismus kommen, aber genauso auch aus anderen Ressorts (inkl. Nachrichtenjournalismus) oder anderen Medienbranchen. Von klassischen Medienorganen bis zu social media, von Massenmedien bis Fachzeitschriften sind die unterschiedlichsten Tätigkeitsfelder denkbar, die prinzipiell wissenschaftliche Arbeit vermitteln. Der oder die Medienschaffende kann bei einem Medium im In- oder Ausland angestellt sein oder selbstständig für ein solches tätig sein, am Anfang seines oder ihres Werdegangs stehen oder bereits über größere berufliche Erfahrung verfügen.

Die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler übernimmt aufgrund der erläuterten Mittelverwendung formal die Funktion der Hauptantragstellerin bzw. des Hauptantragstellers. Ihre oder seine Einrichtung wird im Fall einer Förderung zur Bewilligungsempfängerin.

Antrag und Bewertungskriterien

Die Ausschreibung erfolgt in zwei Phasen mit entsprechend unterschiedlichen Anforderungen an die Antragstellung.

Ideenphase (optional):

In einer ersten, rein optionalen Phase haben Wissenschaftler/innen der Charité bzw. des MDC die Möglichkeit, eine Ideenskizze für ein Vorhaben einzureichen, ohne dafür bereits eine konkrete Tandemperson aus der Medienbranche zu kennen oder benennen zu können. Auch Medienschaffende werden aufgefordert, ihrerseits Ideen für relevante Vorhaben einzureichen, ohne eine Tandemperson aus den Berliner Lebenswissenschaften zu kennen oder benennen zu können.

Die Stiftung Charité unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Suche nach einer jeweils passenden Tandemperson. Dafür spricht sie mit einzelnen Vertreterinnen und Vertretern sowie unterschiedlichen Institutionen der Medienbranche und der Wissenschaftskommunikation und ‚matcht‘ potenzielle Tandempartner/innen für ein Kennenlernen und Erstgespräch. Die Ideenskizze wird von der Stiftung Charité noch nicht im Hinblick auf ihre allgemeine Förderwürdigkeit bewertet, sondern lediglich für die Unterstützung bei der Suche nach einer Tandemperson genutzt, mit der gemeinsam im Anschluss eine Bewerbung auf Förderung möglich würde.

Sofern das Tandem bereits feststeht, ist von der Einreichung einer Ideenskizze abzusehen. Die Einreichung einer Ideenskizze verbessert nicht die Chancen des späteren Vollantrags.

Vollantragsphase:

Die Antragsberechtigten stellen den Antrag zur Förderung als science x media Tandem. Der vollständige Antrag besteht aus:

einer Projektbeschreibung (inkl. Darlegung der persönlichen Motivation sowie des Innovationscharakters bzw. Mehrwertes des Projekts), einem Arbeits- und Zeitplan, einer Finanzaufstellung, der Darstellung der beruflichen Werdegänge und bisherigen Schwerpunktsetzungen (d. h. Lebensläufe – vorzugsweise ohne Foto, Familienstand, Konfession u. ä. – inkl. Nennung von max. fünf, vor dem Hintergrund der Ausschreibung besonders relevanter Publikationen). Wir bitten ausdrücklich darum, von der Zusendung vollständiger Publikationslisten abzusehen. Lediglich die erbetenen ausgewählten Publikationen kommen im Auswahlverfahren zum Tragen.

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des von der Stiftung Charité zur Verfügung gestellten Antragsformulars (je ein Formular für Bewerbungen im Tandem (Vollantrag); ein Formular für optionale, vorgeschaltete Ideenskizzen).

Die Kriterien, die der Bewertung der Anträge zugrunde gelegt werden, sind:

Qualität und Neuartigkeit des Vorhabens und hier im Besonderen:

a) Potenzial zur Verbesserung der gegenwärtigen Praxis in der Wissenschaftskommunikation bzw. im Wissenschaftsjournalismus

b) Adressierung und Einbeziehung von gesellschaftlichen Gruppen, die bisher noch nicht oder nur wenig von der Wissenschaftskommunikation erreicht werden

c) Passung von Idee, Medium und Zielgruppe(n)

Machbarkeit und Verstetigungspotenzial des Vorhabens

Qualifikationen und Vorerfahrungen der Tandempersonen in Relation zu ihrer Karrierestufe

Passung der Tandempersonen zueinander

individueller zu erwartender Zugewinn an Wissenschafts- bzw. Medienverständnis bei den Tandempersonen

Auswahlverfahren

Vollanträge werden bei der Geschäftsstelle der Stiftung Charité (Adresse unten) eingereicht und dort formal geprüft. Die Stiftung Charité setzt eine Auswahlkommission ein, die sich aus Lebenswissenschaftlerinnen und Lebenswissenschaftlern, Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche und Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Wissenschaftskommunikation zusammensetzt, und die alle formal zulässigen Anträge entlang der genannten Kriterien bewertet sowie entsprechende Förderempfehlungen abgibt. Die verbindlichen Förderentscheidungen trifft der Stiftungsrat der Stiftung Charité.

Fristen/Termine

23. Okt. 2023,
23.59 Uhr
Ideenphase (optional):
Frist für Ideenskizzen (ohne Nennung eines konkreten Tandempartners bzw. -partnerin)
Nov.–Dez. 2023ggf. Unterstützung bei der Tandembildung durch die Stiftung Charité
31. Jan. 2024,
23.59 Uhr
Vollantragsphase:
Bewerbungsfrist für Vollanträge im Tandem
März 2024Auswahlkommission tagt
Ende April 2024Bekanntgabe der Förderentscheidungen/Bewilligungen
1. Juni 2024frühestmöglicher Beginn der Förderung

Ansprechpartnerin

Dr. Nina Schmidt
Projektmanagerin Wissenschaftsförderung und Open Science

Stiftung Charité
Novalisstraße 10
10115 Berlin

Telefon:  +49 (0)30 450 570 - 599
E-Mail:   schmidt(at)stiftung-charite.de
Internet: www.stiftung-charite.de