Networking Events

Präambel

Die Stiftung Charité fördert innovative Ideen und wegweisende Konzepte für wissenschaftliche Veranstaltungen. Die Förderung von Networking Events richtet sich dabei an alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits von der Stiftung Charité über ein anderes Förderprogramm gefördert wurden oder aktuell gefördert werden. Sie richten sich grundsätzlich an Geförderte aus allen Förderbereichen der Stiftung Charité – von der Innovationsförderung über die Wissenschaftsförderung (einschließlich der Programme der Privaten Exzellenzinitiative Johanna Quandt von 2013 bis 2022) bis zu Open Life Science.

Förderziel

Networking Events sind Veranstaltungen, die dem wissenschaftlichen Informationsaustausch und der Vernetzung von Geförderten der Stiftung Charité dienen und dabei die Wirksamkeit der bereits stattgefundenen oder laufenden Förderung erhöhen. Networking Events in diesem Sinn sind grundsätzlich nach zwei Veranstaltungsformaten zu unterscheiden:

  • 1. Ein Networking-Workshop richtet sich bevorzugt an mehrere Geförderte der Stiftung Charité und widmet sich deren Austausch zu einem bestimmten wissenschaftlichen Thema (z. B. Workshops, Retreats, Summer Schools, Gesprächsformate, Kaminabende, kollegiale Beratung).                                                                                                                                                                             
  • 2. Ein Networking-Symposium hat einen erweiterten Teilnehmerkreis und dient dem wissenschaftlichen Austausch zu einem bestimmten wissenschaftlichen Thema (z. B. Symposien, Fachgespräche, kleinere Konferenzen, Foren). Mindestens zwei Geförderte der Stiftung Charité veranstalten das Networking-Symposium; weitere Geförderte der Stiftung Charité werden zu der Veranstaltung eingeladen.

Förderumfang

Ein Networking Event kann in der Regel im Umfang von bis zu 20.000,00 Euro gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine höhere Fördersumme beantragt werden. Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden, die für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Networking Events erforderlich sind. Über die Fördersumme hinaus sollen in der Regel keine Teilnahmegebühren zur Finanzierung der Veranstaltung erhoben werden.

Mittelverwendung

Im Fall einer positiven Förderentscheidung werden die Fördermittel als Drittmittel an die Hauptantragstellerin oder den Hauptantragsteller und ihre oder seine Einrichtung bewilligt. Die Einrichtung wird verantwortliche Veranstalterin des beantragten Networking Events und ggf. Arbeitgeberin von etwaigen mit den Fördermitteln beschäftigten Personen. Sie verwaltet außerdem die gewährten Sachmittel. Die Verwendung der Sachmittel, darunter auch Reisemittel, richtet sich nach den Regeln der Einrichtung.

Antragsberechtigte

Anträge können grundsätzlich von allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) und ihrer Partnereinrichtungen gestellt werden, die von der Stiftung Charité über eine ihrer verschiedenen Programmlinien in der Vergangenheit gefördert wurden oder aktuell gefördert werden. Für bisher nicht Geförderte der Stiftung Charité besteht die Möglichkeit, ihr Vorhaben über die Programmlinie Projekt- und Veranstaltungsförderung zu realisieren. 

Ein Antrag muss gemeinsam von mindestens zwei Geförderten gestellt werden, die nicht in derselben Organisationseinheit der Charité oder ihrer Partnereinrichtungen arbeiten. Anträge von mehr als zwei Geförderten sind ausdrücklich erwünscht. Eine Geförderte oder ein Geförderter fungiert als Hauptantragstellerin oder Hauptantragsteller. Anträge können auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Charité und ihrer Partnereinrichtungen gestellt werden, die eine Veranstaltung im Sinne von Geförderten der Stiftung Charité umsetzen möchten und deren Antrag entsprechend von mindestens zwei Geförderten, die nicht in derselben Organisationseinheit der Charité oder ihrer Partnereinrichtungen arbeiten, als Mitantragstellerinnen oder Mitantragsteller unterstützt wird. Eine oder einer der antragstellenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter fungiert als Hauptantragstellerin oder Hauptantragsteller. Unter einer Organisationseinheit wird an der Charité ein Institut oder eine Klinik verstanden. Für Partnereinrichtungen der Charité gilt entsprechendes.

Antrag und Bewertungskriterien

Der Antrag besteht aus:

(a) Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller zu sich selbst und ihrer bisherigen Förderung sowie

(b) einem Veranstaltungskonzept für das beantragte Networking Event einschließlich

  • einer Darstellung des wissenschaftlichen Themas und des Bezugs zur bisherigen Förderung,
  • Angaben zum Termin, zum Ablauf, zum gewählten Format (Networking-Workshop oder Networking-Symposium) und zu den geplanten Programmbestandteilen der Veranstaltung,
  • Angaben zu vorgesehenen Sprecherinnen und Sprechern sowie zum Teilnehmerkreis,
  • Erläuterung zur vorgesehenen Veranstaltungsdokumentation,
  • Informationen zum Stand der organisatorischen Vorbereitung sowie
  • einer Kostenkalkulation.

Der Antrag sollte mindestens vier Monate vor dem Termin beantragt werden, an dem das Networking Event durchgeführt werden soll. Zur angemessenen Berücksichtigung von Geförderten der Stiftung Charité sollte noch vor der Antragstellung das Gespräch mit der Stiftung Charité gesucht werden.

Für die Bewertung eines Antrags werden die folgenden Kriterien angelegt:

  • Originalität und Qualität des Veranstaltungskonzepts,
  • Erhöhung der Wirksamkeit der jeweils vorhandenen Förderung,
  • Auswirkungen auf die Vernetzung von Geförderten der Stiftung Charité (qualitative und quantitative Reichweite),
  • Einfluss auf die Vernetzung der Lebenswissenschaften und der Medizin in Berlin insgesamt und
  • Einbindung von Kooperationspartnern.

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des von der Stiftung Charité zur Verfügung gestellten Antragsformulars.

Auswahlverfahren

Interessierte Antragsberechtigte werden gebeten, sich vor der Einreichung eines Antrags zunächst mit ihrer Idee für ein Networking Event an die Stiftung Charité zu wenden.

Anträge werden bei der Stiftung Charité eingereicht. Über die Förderung entscheidet der Vorstand der Stiftung Charité. Sofern in begründeten Ausnahmefällen eine Förderung von mehr als 20.000,00 Euro beantragt wird, hat über die Förderung des Antrags der Stiftungsrat der Stiftung Charité zu entscheiden.

Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin oder der Antragsteller, dass sie oder er die Bewilligungsgrundsätze der Stiftung Charité sowie die jeweils gültige Programminformation des Programms, auf das sich der Antrag bezieht, gelesen hat und sie als rechtsverbindliche Grundlagen für eine etwaige Förderung des Antrags akzeptiert. Außerdem erkennt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit Antragstellung die Standards zur Durchführung von geförderten Vorhaben der Stiftung Charité an und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise der Stiftung Charité.

Fristen

Die Antragstellung ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Der Antrag sollte jedoch mindestens vier Monate vor dem Termin, an dem das Networking Event durchgeführt werden soll, eingereicht werden. Außerdem wird darum gebeten, sich vor der Einreichung eines Antrags zunächst mit der Idee für ein Networking Event an die Stiftung Charité zu wenden.

Ansprechpartnerin

Dr. Inga Lödige
Projektmanagerin Wissenschaftsförderung

Stiftung Charité
Novalisstraße 10
10115 Berlin

Telefon:  +49 (0)30 450 570 - 577
E-Mail:   loedige(at)stiftung-charite.de  
Internet:  www.stiftung-charite.de