Visiting Fellows
Präambel
Die Stiftung Charité fördert mit unterschiedlichen Programmen die Gewinnung von spannenden Persönlichkeiten und renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Lebenswissen-schaften in Berlin – sowohl feste Rekrutierungen als auch die zeitweise Einbindung von Gastwissen-schaftlerinnen und Gastwissenschaftlern. Mit den Visiting Fellows werden etablierte oder führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland oder von anderen Standorten in Deutschland, die mit ihrem Erfahrungshintergrund und Wissen sowie ihren wissenschaftlichen Ideen wichtige Impulse für die Lebenswissenschaften in Berlin setzen können, für Gastaufenthalte an der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) und ihren Partnereinrichtungen gewonnen. Auf diesem Weg möchte die Stiftung Charité zur Stärkung und zur internationalen und nationalen Vernetzung der Berliner Lebenswissenschaften beitragen sowie die Diversität am Standort, insbesondere in Hinsicht auf Geschlecht, Herkunft und Alter, gezielt stärken. Mit der Einrichtung der Visiting Fellows setzt die Stiftung Charité die bisherigen Programme der Privaten Exzellenzinitiative Johanna Quandt zur Förderung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern fort und entwickelt diese weiter.
Förderziel
Visiting Fellows sind etablierte oder führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler[1] an Universitäten, Forschungsinstituten und forschenden Unternehmen, die für längere Gastaufenthalte nach Berlin an die Charité oder eine ihrer Partnereinrichtungen kommen, um mit ihren Gastgeberinnen oder Gastgebern vor Ort ein größeres, gemeinsames Forschungsvorhaben zu entwickeln und ggf. bereits mithilfe einer eigenen Arbeitsgruppe umzusetzen. Die Arbeitsaufenthalte können zudem auch dem Mentoring einer einzelnen Nachwuchswissenschaftlerin oder eines einzelnen Nachwuchswissenschaftlers an der gastgebenden Institution dienen. Die Förderung soll explizit auch zur Anschubfinanzierung für vielversprechende neue Forschungsschwerpunkte und somit zur strategischen Vorbereitung von starken drittmittelfähigen wissenschaftlichen Verbünden dienen. Außerdem soll im Hinblick auf die Visiting Fellows auch die Diversität am Standort, insbesondere in Hinsicht auf Geschlecht, Herkunft, Internationalität und Alter, gezielt gestärkt werden.
Das Programm enthält je nach Zielstellung und Reifegrad des Vorhabens sowie der Einbindung der oder des Visiting Fellows drei unterschiedliche Fördervarianten:
- Track A: Förderung der oder des Visiting Fellows zur Entwicklung der Idee und des Designs eines Vorhabens
- Track B: Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Anschubfinanzierung für eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Designs und zur Umsetzung einer Pilotphase des Vorhabens
- Track C: Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Förderung einer Arbeitsgruppe zur Durchführung des Vorhabens
[1] orientiert an den Karrierestufen „R3 – Established Researcher“ und „R4 – Leading Researcher“ nach der Definition der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink
Förderumfang
Je nach Track werden die Visiting Fellows in folgendem Umfang gefördert:
Track A | Track B | Track C | |||
Förderumfang | |||||
Förderung der oder des Visiting Fellows zur Entwicklung der Idee und des Designs eines Vorhabens | Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Anschubfinanzierung für eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Designs und zur Umsetzung einer Pilotphase des Vorhabens | Förderung der oder des Visiting Fellows sowie Förderung einer Arbeitsgruppe zur Durchführung des Vorhabens | |||
Förderdauer | |||||
Fellow | Arbeitsgruppe | Fellow | Arbeitsgruppe | Fellow | Arbeitsgruppe |
1 bis max. 3 Jahre | . /. | 1 bis max. 3 Jahre | 1 bis max. 2 Jahre | 2 bis max. 3 Jahre | 2 bis max. 3 Jahre |
Fördersumme | |||||
Fellow | Arbeitsgruppe | Fellow | Arbeitsgruppe | Fellow | Arbeitsgruppe |
Max. 50.000,00 Euro pro Jahr | . /. | Max. 50.000,00 Euro pro Jahr | Max. 100.000,00 Euro pro Jahr | Max. 50.000,00 Euro pro Jahr | Max. 150.000,00 Euro pro Jahr |
Max. 50.000,00 Euro pro Jahr (Max. 150.000,00 Euro insgesamt) | Max. 150.000,00 Euro pro Jahr (Max. 350.000,00 Euro insgesamt) | Max. 200.000,00 Euro pro Jahr (Max. 600.000,00 Euro insgesamt) |
Anträge werden für einen bestimmten Track gestellt und anschließend entsprechend bewertet. An einen Antrag in Track B werden höhere Anforderungen gestellt als in Track A. An einen Antrag in Track C werden wiederum höhere Anforderungen gestellt als in Track B. Während der Bewertung kann die Förderung in einem anderen Track empfohlen und beschlossen werden. In jedem Fall wird erwartet, dass Fellow und Gastgeberin bzw. Gastgeber das Vorhaben und ggf. die Arbeitsgruppe frühzeitig auf dem Wege einer anderen Finanzierung fortführen und zu einem stark drittmittelfähigen Verbund weiterentwickeln.
Die Fellows dürfen während ihrer Förderung die Bezeichnung „Visiting Fellow, gefördert durch die Stiftung Charité“ führen.
Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sollen die Fellows zudem als Gastprofessorinnen und Gastprofessoren im Sinne der landeshochschulrechtlichen Bedingungen in die Charité oder eine ihrer Partnereinrichtungen eingebunden werden.
Mittelverwendung
Die Förderung kann bestehen aus
(a) einer angemessenen Aufwandsentschädigung / Vergütung für die oder den Visiting Fellow nach den Regeln der Einrichtung der Gastgeberin oder des Gastgebers und orientiert an der Qualifikation und der Stellung des Fellows im Heimatland von bis zu 50.000,00 Euro pro Jahr sowie in Track B und C
(b) Personalmitteln für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aufzubauenden Arbeitsgruppe (u. a. auch für eine Postdoktorandin oder einen Postdoktoranden, die oder der die Arbeitsgruppe vor Ort anleitet) sowie
(c) Sachmitteln für das Forschungsvorhaben der Arbeitsgruppe (in Track B insgesamt bis zu 100.000,00 Euro pro Jahr zur Finanzierung der Arbeitsgruppe; in Track C insgesamt bis zu 150.000,00 Euro pro Jahr zur Finanzierung der Arbeitsgruppe).
Die Mittel für die Vergütung der oder des Visiting Fellows (siehe 4a) können in im Antrag zu begründenden Fällen auch für Sachmittel oder für Personalmittel zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwendet werden, sofern die Arbeitsaufenthalte der oder des Visiting Fellows anderweitig gewährleistet werden können. Eine Mittelumwidmung nach Förderbeginn ist ebenfalls mit entsprechender Begründung möglich.
Die Charité oder ihre Partnereinrichtung garantiert aus Eigenmitteln die Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze einschließlich der erforderlichen Infrastruktur für die oder den Visiting Fellow sowie ggf. alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe.
Zwischen der Stiftung Charité und der oder dem Visiting Fellow bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Alle notwendigen Verabredungen sind zwischen der Gastgeberin oder dem Gastgeber und der oder dem Visiting Fellow unmittelbar zu treffen.
Die finanzielle Förderung durch die Stiftung Charité erfolgt an die Charité oder ihre Partnereinrichtung. Die Gastgeberin oder der Gastgeber an der Charité oder ihrer Partnereinrichtung regelt mit der oder dem Visiting Fellow und ihrer oder seiner Heimatinstitution das genaue Verfahren zur Vergütung. Denkbar ist die Fortzahlung der vorhandenen Vergütung an die / den Visiting Fellow durch die Heimatinstitution und die Zahlung einer Erstattung an die Heimatinstitution oder eine Beurlaubung der oder des Visiting Fellows an der Heimatinstitution und die Zahlung einer eigenen Vergütung (z. B. Honorar oder Stipendium) an die oder den Visiting Fellow. Auch die Verwendung der Sach- und Reisemittel richtet sich nach den Regeln der gastgebenden Institution. Zwischen der Stiftung Charité und der oder dem Visiting Fellow werden keine vertraglichen Beziehungen aufgenommen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Charité oder einer ihrer Partnereinrichtungen entweder Mitglieder des Vorstands sind oder dort ein Centrum, ein Institut, eine Klinik oder eine Forschungsgruppe leiten. Weitere Personen der Charité oder ihrer Partnereinrichtungen können als Mitantragstellerinnen oder Mitantragsteller fungieren.
Die Anträge werden von der Gastgeberin oder dem Gastgeber für die gewünschte oder den gewünschten Visiting Fellow gestellt und mit ihr oder ihm gemeinsam erarbeitet.
Die oder der gewünschte Visiting Fellow muss auf dem jeweiligen lebenswissenschaftlichen Fachgebiet etabliert oder führend sein[2]. Sie oder er sollte entsprechende wissenschaftliche Erfahrungen und Erfolge nachweisen können, wobei neben den üblichen Leistungen in Forschung und Lehre explizit Leistungen im Wissens- und Technologietransfer oder Leistungen in der Bereitstellung wissenschaftlicher Infrastrukturen gleichrangig berücksichtigt werden. Die oder der gewünschte Visiting Fellow kann in Deutschland oder im Ausland an einer Universität, einem Forschungsinstitut oder einem forschenden Unternehmen tätig sein. Die Nominierung von Visiting Fellows, die in der privatwirtschaftlichen Forschung und Entwicklung tätig sind, ist ausdrücklich erwünscht.
[2] orientiert an den Karrierestufen „R3 – Established Researcher“ und „R4 – Leading Researcher“ nach der Definition der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink
Antrag und Bewertungskriterien
Der Antrag besteht aus
(a) Angaben zu der gewünschten oder dem gewünschten Visiting Fellow und ihren oder seinen wissenschaftlichen Qualifikationen und Leistungen (inkl. CV und selektierte Auflistung der fünf für das Vorhaben relevantesten eigenen Publikationen; es darf keine komplette Publikationsliste eingereicht werden); es ist nachzuweisen, dass die oder der gewünschte Visiting Fellow über die für eine etablierte oder führende Wissenschaftlerin bzw. einen etablierten oder führenden Wissenschaftler erforderliche wissenschaftliche Qualifikation verfügt. Dabei werden Leistungen in Forschung, Lehre, Wissens- und Technologietransfer sowie Infrastrukturleistungen in gleicher Weise berücksichtigt,
(b) einer Darstellung der Bedeutung und des Mehrwerts der oder des Visiting Fellows für die Institution der Gastgeberin oder des Gastgebers, deren oder dessen nationales und internationales Kooperationsnetzwerk und strategische Schwerpunktsetzung und deren oder dessen mittel- und langfristige Zusammenarbeit einschließlich
- Angaben zu Häufigkeit und Dauer der geplanten Berlin-Aufenthalte,
- Erläuterung geplanter Maßnahmen zur Einbindung in die Berliner Lebenswissenschaften,
- Darstellung des gemeinsam zwischen Visiting Fellow und Gastgeberin oder Gastgeber geplanten Forschungsvorhabens,
- Thema und Größe der geplanten Arbeitsgruppe in Berlin (nur für Track B und C),
- Darstellung des Reifegrads bestehender bzw. zu entwickelnder Forschungskooperationen mit der oder dem gewünschten Visiting Fellow; das Vorhaben kann insbesondere in Track A jedoch explizit auch zum Aufbau von neuen Kooperationsbeziehungen für die Charité und ihre Partnereinrichtungen genutzt werden,
- Darstellung der mit dem Vorhaben verbundenen sowohl wissenschaftlichen als auch strategischen Zielstellungen sowie einer Darstellung zu Plänen der Verstetigung, insbesondere künftiger Drittmitteleinwerbungen, und,
(c) im Falle von weiteren Mitantragstellerinnen oder Mitantragstellern oder Nennung von weiteren Kooperationspartnerinnen und –partnern im Antrag, Absichtserklärungen dieser zur geplanten Zusammenarbeit.
Die oder der Visiting Fellow soll mindestens dreimal im Jahr einen mehrwöchigen oder einmal im Jahr einen mehrmonatigen Arbeitsaufenthalt in Berlin absolvieren. In Ergänzung der Arbeitsaufenthalte können auch Pläne zur Remote-Zusammenarbeit dargelegt werden.
In allen drei Tracks wird erwartet, dass am Ende der Förderung durch die Stiftung Charité ein Antrag zur Einwerbung von kompetitiv vergebenen Geldern großer Förderorganisationen wie zum Beispiel der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder dem European Research Council vorliegt.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des von der Stiftung Charité zur Verfügung gestellten Antragsformulars.
Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin oder der Antragsteller, dass sie oder er die Bewilligungsgrundsätze der Stiftung Charité sowie die jeweils gültige Programminformation des Programms, auf das sich der Antrag bezieht, gelesen hat und sie als rechtsverbindliche Grundlagen für eine etwaige Förderung des Antrags akzeptiert. Außerdem erkennt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit Antragstellung die Standards zur Durchführung von geförderten Vorhaben der Stiftung Charité an und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise der Stiftung Charité.
Auswahlverfahren
Die Stiftung Charité schreibt die Förderung aus und nimmt die Anträge entgegen. Sie übernimmt die formale Prüfung der Anträge und führt anschließend ein wissenschaftsgeleitetes mehrstufiges Auswahlverfahren durch. Zudem setzt die Stiftung Charité eigens für dieses Förderprogramm eine Auswahlkommission ein. Die Auswahlkommission erarbeitet Förderempfehlungen und kann ggf. auch eine Modifizierungsempfehlung des Fördertracks vornehmen. Der Stiftungsrat der Stiftung Charité nimmt die Förderempfehlungen entgegen und trifft auf dieser Basis die Förderentscheidungen.
Fristen und Termine
Vrsl. Oktober 2023 | Ausschreibung für die Visiting Fellows 2024 |
Vrsl. Januar 2024 | Antragsfrist |
Vrsl. Juni 2024 | Frühestmöglicher Beginn der Förderung |
Ansprechpartnerin
Marie Hoffmann
Projektmanagerin Wissenschaftsförderung
Stiftung Charité
Novalisstraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 450 570 - 577
E-Mail: hoffmann(at)stiftung-charite.de
Internet: www.stiftung-charite.de