Recruiting Grants

Präambel

Die Stiftung Charité fördert mit unterschiedlichen Programmen im Bereich der Wissenschaftsförderung die Gewinnung von renommierten Lebensissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern für Berlin. Dabei bietet sie sowohl Förderprogramme für die zeitweise Einbindung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, insbesondere mit den Visiting Fellows der Stiftung Charité, als auch Fördermöglichkeiten für die feste und dauerhafte Gewinnung, insbesondere durch Berufungen nach Berlin.

Förderziel

Mit den Recruiting Grants unterstützt die Stiftung Charité die dauerhafte Gewinnung von erfahrenen oder führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Lebenswissenschaften und die Universitätsmedizin in Berlin.[1] In der Regel erfolgen die Gewinnungen für eine dauerhafte Tätigkeit durch Neuberufungen auf Professuren an der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) oder auf gemeinsame Professuren mit der Charité.

Die wissenschaftlichen Qualifikationen und Leistungen der zu gewinnenden und im Antrag zu nominierenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (im Folgenden: Recruiting Grantees), sind im Verhältnis zu ihrer Karrierestufe und im Umfeld ihres wissenschaftlichen Fachbereichs deutlich überdurchschnittlich. Darüber hinaus trägt ihre Gewinnung wesentlich dazu bei, einen bestehenden oder einen erkennbar in der Entwicklung befindlichen Forschungsschwerpunkt der Lebenswissenschaften in Berlin gezielt zu stärken. Darüber unterstützen die Recruiting Grants insgesamt die Diversität der Berliner Lebenswissenschaften in Hinsicht auf Geschlecht, Herkunft, Internationalität und Alter.

 

[1] orientiert an den Karrierestufen „R3“ und „R4“ nach der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink

 

Förderumfang und Voraussetzungen für die oder den Recruiting Grantee

Der Recruiting Grant dient nicht zur vollständigen Realisierung der Gewinnung, beispielsweise durch die Förderung einer gesamten Professur; vielmehr bedarf er der Kofinanzierung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Der Recruiting Grant muss in jedem Fall inhaltlich und finanziell unverzichtbar für die Gewinnung sein. Er ist entsprechend frühzeitig zu beantragen. Eine Antragstellung ist ausgeschlossen, wenn die Gewinnung, insbesondere mit einem entsprechenden Berufungsverfahren, bereits weit fortgeschritten ist oder ohne den Recruiting Grant realisiert werden kann.

Der Recruiting Grant fördert in diesem Sinn ausschließlich die folgenden erfolgskritischen Bestandteile einer Gewinnung: eine angemessene Bezahlung, eine attraktive Zusatzausstattung, eine Dual CareerMaßnahme und Reisemittel zur Vorbereitung der Gewinnung. Die Einzelheiten dieser Bestandteile sind im Abschnitt „Mittelverwendung“ näher beschrieben.

Voraussetzungen für die oder den Recruiting Grantee:

Die oder der Recruiting Grantee kann aus Deutschland oder dem Ausland gewonnen werden. Sie oder er muss in ihrem oder seinem wissenschaftlichen Fachgebiet etabliert sein und somit mindestens als Nachwuchsgruppenleiter/in, Juniorprofessor/in, Assistant Professor oder in einer vergleichbaren Position tätig sein.[2] Darüber hinaus wird erwartet, dass ihre oder seine wissenschaftlichen Qualifikationen und Leistungen im Verhältnis zur Karrierestufe und dem jeweiligen wissenschaftlichen Fachbereich deutlich überdurchschnittlich sind.

Die oder der Recruiting Grantee kann auch eine führende Wissenschaftlerin oder ein führender Wissenschaftler sein mit entsprechend höheren Erwartungen an die aktuelle Position und die bisherigen Qualifikationen und Leistungen.[3]

In Ausnahmefällen können mit den Recruiting Grants auch Bleibeverhandlungen für bereits an oder mit der Charité berufene Professorinnen und Professoren im Rahmen von Verfahren zur Rufabwehr unterstützt werden. Ein entsprechender Antrag hat dann alle genannten Voraussetzungen und Kriterien des Programms gleichermaßen zu erfüllen.

Darüber hinaus muss die Gewinnung der oder des Recruiting Grantee einen wichtigen Beitrag zur Stärkung eines Forschungsschwerpunkts der Berliner Lebenswissenschaften haben. Hier wird der Anspruch an die oder den Recruiting Grantee gerichtet, das wissenschaftliche Profil und die internationale Sichtbarkeit des betreffenden Forschungsschwerpunkt deutlich zu verbessern. Im Sinne der genannten Erwartungen an die Qualifikationen und Leistungen wird vorausgesetzt, dass die oder der Recruiting Grantee bereits eine größere wissenschaftliche Unabhängigkeit erworben hat. Als Nachweis für den Grad der Unabhängigkeit wird neben der aktuellen Position die Einwerbung von wettbewerblich vergebenen Drittmitteln betrachtet, wobei bei der Bewertung der Förderwürdigkeit besonderes Augenmerk auf solche Drittmittel gelegt wird, die dem „Money Follows Researcher“-Prinzip unterliegen. Dieses Prinzip erlaubt es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die von ihnen als Principle Investigator (PI) eingeworbenen Fördermittel auch im Fall eines Wechsels ihrer institutionellen Zugehörigkeit, ggf. auch über Ländergrenzen hinweg, mitzunehmen und dadurch die erfolgreich beantragte und in der Regel bereits begonnene Arbeit an drittmittelfinanzierten Projekten auch an der neuen Institution fortzusetzen. Das „Money Follows Researcher“-Prinzip wird besonders von Seiten der Europäischen Kommission gefördert, um die Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und die grenzüberschreitende Kooperationen von Einrichtungen der Wissenschaftsförderung innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen.[4] Entsprechend sind insbesondere die vom European Research Council (ERC) vergebenen Drittmittel nach dem „Money Follows Researcher“-Prinzip zwischen Institutionen und Ländern innerhalb der Europäischen Union transferierbar.[5] Die nationalen Förderorganisationen innerhalb von Europa haben das Prinzip vereinzelt und ggf. auf dem Wege bilateraler Abkommen übernommen.[6] Im Fall einer Rekrutierung aus Deutschland sind die Bedingungen der jeweiligen nationalen Drittmittelgeber zu beachten.

Die Förderung der Stiftung Charité soll es der Antragstellerin oder dem Antragsteller ermöglichen, der oder dem Recruiting Grantee attraktive Arbeitsbedingungen anbieten zu können. Da die oder der Recruiting Grantee in aller Regel Drittmittel nach dem „Money Follows Researcher“-Prinzip bereits in beträchtlichem Umfang mitbringt, sind Mittel zur Ausstattung der Professur mit wissenschaftlichem Personal und Sachmittel zumindest in den ersten Jahren bereits teilweise vorhanden. Entscheidend für den Rekrutierungserfolg dürften daher in der Regel (a) eine dauerhafte Perspektive und (b) eine angemessene eigene Bezahlung sowie häufig (c) die Unterstützung von Dual Career-Maßnahmen in Hinsicht auf den Partner oder die Partnerin sein. Gelegentlich kann (d) die Ergänzung der bereits vorhandenen Drittmittel um eine attraktive Zusatzausstattung wichtig sein.

Die dauerhafte Perspektive kann nur die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst einrichten, indem insbesondere im Falle einer Berufung der oder dem Recruiting Grantee entweder direkt eine W2-oder W3-Professur auf Lebenszeit oder eine W2- oder W3-Professur auf Zeit mit einem echten Tenure Track angeboten wird. Der echte Tenure Track zeichnet sich dadurch aus, dass von Beginn an nur eine einmalige Befristung der Professur erfolgt und der Zeitpunkt, die Kriterien und die Bedingungen für die Verstetigung noch im Rahmen der Berufungsverhandlung in Form eines verbindlichen Karriereplans festgehalten werden; die Verstetigung der Professur darf nicht mit einem Stellen- oder Ausschreibungsvorbehalt verbunden sein. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss die dauerhafte Finanzierung der Professur sicherstellen. Sofern die Gewinnung nicht im Rahmen einer Berufung erfolgt, kann die dauerhafte Perspektive auch darin bestehen, dass der oder dem Recruiting Grantee eine attraktive und unbefristete Anstellung für eine führende wissenschaftliche Position (z. B. Leitung einer Abteilung oder Forschungsgruppe) angeboten wird.

Zur Realisierung von (b) einer angemessenen Bezahlung, (c) Dual Career-Maßnahmen und (d) einer attraktiven Zusatzausstattung kann bei der Stiftung Charité die Förderung in Form eines Recruiting Grants beantragt werden. Die Förderung setzt voraus, dass die dargelegte dauerhafte Perspektive seitens der Antragstellerin oder des Antragstellers zugesichert wird.

Die Stiftung Charité hält es außerdem für wünschenswert, dass die möglichen Antragstellerinnen und Antragsteller die Beantragung der einzelnen Recruiting Grants inhaltlich und zeitlich aufeinander abstimmen. Hierbei sollte nicht zuletzt überlegt werden, für welche Forschungsschwerpunkte der Berliner Lebenswissenschaften (aktuelle oder in der Entwicklung befindliche Schwerpunkte, bestehende oder geplante neue Verbünde etc.) oder im Hinblick auf welchen zu gewinnenden wissenschaftlichen Personenkreis (ERC-Geförderte, bestimmte Länder, bestimmte Institutionen etc.) das Förderprogramm gezielt in Anspruch genommen werden soll.

Recruiting Grantees, die mit der Förderung gewonnen werden konnten, dürfen die Bezeichnung „Recruiting Grantee, gefördert durch die Stiftung Charité“ führen.

 

[2] orientiert an der Karrierestufe „R3“ nach der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink

[3] orientiert an der Karrierestufe „R4“ nach der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink

[4] Vgl. European Commission: Access to and portability of grants. Report adopted by the ERA Steering Group on Human Resources and Mobility. Brüssel 2012. Hyperlink

[5] Vgl. European Commission: ERC Work Programme 2022. European Research Council. Established by the European Commission. o.O. 2022. Hyperlink

[6] Vgl. ausführlich Science Europe: Money Follows Researcher. Hyperlink.

Mittelverwendung und mögliche Bestandteile eines Recruiting Grants

Ein Recruiting Grant kann für einen oder mehrere der folgenden Bestandteile beantragt werden:

(1) Angemessene Bezahlung: Diese Art der Förderung dient der Bezahlung der oder des Recruiting Grantee in den ersten Jahren der neuen Tätigkeit in Berlin, d. h. in der Regel ihrer oder seiner Bezüge in der Besoldungsgruppe W2 oder W3 einschließlich aller Zusatzkosten wie Leistungszulagen, Pensionsrückstellungen und Beihilfen.

(2) Dual Career-Maßnahmen: Diese Art der Förderung hat zum Ziel, nicht nur die oder den Recruiting Grantee für eine wissenschaftliche Tätigkeit in Berlin zu gewinnen, sondern ebenso ihre oder seine Partner/in, sofern dies für die oder den Recruiting Grantee von entscheidender Bedeutung ist. Dem Partner oder der Partnerin soll eine adäquate Beschäftigungsmöglichkeit in Berlin oder naher Umgebung geschaffen oder vermittelt werden. Es kann die Förderung einer Beschäftigung der Partnerin oder des Partners der oder des Recruiting Grantee bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller beantragt werden (Dual Career-Option 1).[7] Alternativ können Beratungs- und Dienstleistungen gefördert werden, die die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Vermittlung von adäquaten, auch nicht-wissenschaftlichen Beschäftigungsmöglichkeiten in Berlin und Umgebung in Anspruch nimmt und nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann (Dual Career-Option 2). Für die Dual Career-Option 1 können je nach Personalkostenkategorie Fördermittel in Anlehnung an die Personalmittelsätze der Deutschen Forschungsgemeinschaft beantragt werden, maximal jedoch 100.000,00 Euro pro Jahr und für einem Förderzeitraum von bis zu drei Jahren. Für die Dual Career-Option 2 können einmalig bis zu 50.000,00 Euro beantragt werden.

(3) Attraktive Zusatzausstattung: Diese Art der Förderung dient dazu, die bereits durch transferierbare Drittmittel vorhandene Ausstattung der Professur nochmals zu erhöhen. Die Zusatzausstattung kann sich dabei aus Mitteln für wissenschaftliches Personal, Sachmitteln und Investitionen zusammensetzen. Die Höhe der maximal zu beantragenden Zusatzausstattung hängt dabei von der Höhe der nach dem „Money Follows Researcher“-Prinzip transferierbaren Drittmittel ab, abzüglich eines etwaigen Anteils, der nur zur Deckung von indirekten Kosten dient (Overheadpauschalen). Für jeden Euro, der der oder dem Recruiting Grantee nachweislich im Anschluss an den Wechsel nach Berlin für seine wissenschaftliche Arbeit sofort zur Verfügung steht, können 0,50 Euro an Fördermitteln für eine attraktive Zusatzausstattung von Seiten der Stiftung Charité beantragt werden, höchstens jedoch 200.000,00 Euro pro Jahr (Deckelung) für einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren. Der Förderzeitraum muss dabei parallel zu dem der transferierbaren Drittmittel liegen und immer ganze Kalenderjahre umfassen. Die Zusatzausstattung kann nicht dafür genutzt werden, die dauerhafte Finanzierung der Professur zu gewährleisten. Die Zusatzausstattung kann in Einzelfällen auch zur weiteren Ausstattung einer Abteilung oder Arbeitsgruppe genutzt werden, die von der oder dem Recruiting Grantee geleitet werden soll, sofern sie oder er auch ohne die Berufung auf eine Professur gewonnen werden kann.

Beispiele:

  • Es wird eine Wissenschaftlerin für eine Professur in Berlin gewonnen, die über transferierbare Drittmittel in Höhe von 300.000,00 Euro pro Jahr (ohne Overheads) mit einer Restlaufzeit von 3 Jahren verfügt. In diesem Fall kann bei der Stiftung Charité eine Zusatzausstattung von bis zu 450.000,00 Euro für insgesamt 3 Jahre (= 150.000,00 Euro pro Jahr) beantragt werden.
  • Es wird ein Wissenschaftler für eine Professur in Berlin gewonnen, der über einen transferierbare Drittmittel in Höhe von 500.000,00 Euro pro Jahr (ohne Overheads) mit einer Restlaufzeit von 2 Jahren verfügt. In diesem Fall kann bei der Stiftung Charité – wegen der Deckelung – eine Zusatzausstattung von bis zu 400.000,00 Euro für insgesamt 2 Jahre (= 200.000,00 Euro pro Jahr) beantragt werden.

(4) Reisemittel: Zusätzlich können Reisemittel beantragt werden, mit denen es der oder dem Recruiting Grantee frühzeitig ermöglicht werden kann, die Lebenswissenschaften in Berlin kennen zu lernen und die erforderlichen vorbereitenden Gespräche mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller und ggf. weiteren Beteiligten vor Ort zu führen. Die Reisemittel müssen sich nach den Regeln der Antragstellerin oder des Antragstellers richten und von dieser oder diesem ausgezahlt werden.

Der Recruiting Grant kann einen Bestandteil umfassen oder sich aus mehreren zusammensetzen. Er kann jedoch nicht mehr als insgesamt 750.000,00 Euro über einen Förderzeitraum von höchstens drei Jahren betragen. Die Vergabe bzw. Bewilligung eines Recruiting Grants erfolgt in Form eines pauschalisierten Betrages an die Antragstellerin oder den Antragsteller. Die Vergabe der Stiftung Charité erfolgt personengebunden, das heißt unter der Auflage, dass die oder der jeweilige Recruiting Grantee auch erfolgreich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller gewonnen werden kann. Im Anschluss an eine erfolgreiche Rekrutierungdes Recruiting Grantee kann die Antragstellerin oder der Antragsteller bei der Stiftung Charité beantragen, dass die oder der Recruiting Grantee als dann bei ihr oder ihm Beschäftigte oder Beschäftigter die mit dem jeweiligen Recruiting Grant bewilligten Fördermittel selbst abruft und verantwortet (Wechsel der Projektleitung).

Reisemittel zur Vorbereitung der Gewinnung sind nicht an den Erfolg der Rekrutierung gebunden und können ohne diese Auflage bewilligt werden.

Verwaltungs­kosten‑/Overheadpauschalen werden im Zusammenhang mit einem Recruiting Grant nicht gezahlt.

 

[7] Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann im Fall einer erfolgreich beantragten Dual Career-Maßnahme deren Umsetzung an den Vorschlag für ein zeitlich befristetes Projekt der Partnerin oder des Partners der oder des Recruiting Grantee koppeln. Die Stiftung Charité ist darüber zu informieren.

Antragsberechtigte

Anträge können von mindestens einem Mitglied des Vorstands der Charité gestellt werden. Sofern die Gewinnung auf dem Wege einer gemeinsamen Berufung der Charité mit einer weiteren Einrichtung der Lebenswissenschaften in Berlin erfolgen soll, muss der Vorstand dieser an der Berufung beteiligten Einrichtung als Ko-Antragstellerin oder Ko-Antragsteller beteiligt sein. Darüber hinaus können wichtige Beteiligte an der Gewinnung (z. B. die Leitung des Instituts oder der Klinik, an die berufen werden soll) als Ko-Antragstellerinnen oder Ko-Antragsteller fungieren.

Die Förderung wird für die oder den jeweiligen Recruiting Grantee beantragt. Die Voraussetzungen für die oder den Recruiting Grantee sind unter „Förderumfang“ genauer definiert. Der Antrag muss vorher mit der oder dem Recruiting Grantee abgestimmt sein.

Die Förderung mit einem Recruiting Grant muss ausschlaggebend für den Erfolg der beabsichtigten Rekrutierung sein und daher rechtzeitig beantragt werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Einstellungs- und Berufungsverfahren bereits weit fortgeschritten ist oder auch insgesamt ohne den Recruiting Grant erfolgreich sein kann.

Die oder der Recruiting Grantee kann sowohl aus Deutschland oder dem Ausland gewonnen werden. Entscheidend ist, dass sie oder er bereits über eine größere wissenschaftliche Unabhängigkeit verfügt. Sie oder er muss daher aktuell mindestens als Nachwuchsgruppenleiter/in, Juniorprofessor/in, Assistant Professor oder in einer vergleichbaren Position tätig sein.[8] Sie oder er muss zudem erfolgreich in der Einwerbung von wettbewerblich vergebenen Drittmitteln sein, wobei insbesondere solche Drittmittel in nennenswertem Umfang vorhanden sein müssen, die dem „Money Follows Researcher“-Prinzip unterliegen und im Fall einer erfolgreichen Rekrutierung nach Berlin transferiert werden können.

 

[8] orientiert an der Karrierestufe „R3“ nach der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink

Antrag und Bewertungskriterien

Der Antrag für ein Recruiting Grant besteht aus folgenden Teilen:

(a) Darstellung der strategischen Bedeutung der oder des gewünschten Recruiting Grantee für die Lebenswissenschaften und die Universitätsmedizin in Berlin im Allgemeinen und einen näher definierten Forschungsschwerpunkt im Besonderen, 

(b) Nachweis der Qualifikationen und Leistungen der oder des gewünschten Recruiting Grantee, gemessen an dem Maßstab für eine/n erfahrene/n oder führende/n Wissenschaftler/in,[9] einschließlich einer Aufstellung der eingeworbenen Drittmittel mit entsprechenden Nachweisen (differenziert nach 1. Drittmitteln aus Auftragsforschung/Calls for Tender, 2. Drittmitteln aus kompetitiven Verfahren und davon wiederum 2a. solche, die nach dem „Money Follows Researcher“-Prinzip transferierbar sind und 2b. solche, die nicht transferierbar sind),[10]

(c) Darstellung der dauerhaften Perspektive bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller, d. h. in der Regel der vorgesehenen Berufung auf eine W2- oder W3-Professur auf Lebenszeit oder eine W2- oder W3-Professur auf Zeit mit einem echten Tenure Track.

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des von der Stiftung Charité zur Verfügung gestellten Antragsformulars.

Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin oder der Antragsteller, dass sie oder er die Bewilligungsgrundsätze der Stiftung Charité sowie die jeweils gültige Programminformation des Programms, auf das sich der Antrag bezieht, gelesen hat und sie als rechtsverbindliche Grundlagen für eine etwaige Förderung des Antrags akzeptiert. Außerdem erkennt die Antragstellerin oder der Antragsteller mit Antragstellung die Standards zur Durchführung von geförderten Vorhaben der Stiftung Charité an und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise der Stiftung Charité.

Für die Bewertung eines Antrags werden über die genannten Mindestvoraussetzungen hinaus die folgenden Kriterien angelegt:

  • Relevanz des Recruiting Grants für die Gewinnung und Angemessenheit der insgesamt für die Gewinnung vorgesehenen Finanzierung,
  • Aktuelle Position sowie vorliegende Qualifikationen und Leistungen der oder des Recruiting Grantees im Verhältnis zur Karrierestufe und zum wissenschaftlichen Fachgebiet,
  • besonders wichtig: bisheriger Erfolg bei der Einwerbung von wettbewerblich vergebenen Drittmitteln unter besonderer Würdigung solcher Drittmittel, die dem „Money Follows Researcher“-Prinzip unterliegen und im Fall einer erfolgreichen Rekrutierung nach Berlin transferiert werden können,
  • Beitrag der Gewinnung zur Stärkung eines Forschungsschwerpunkts der Berliner Lebenswissenschaften, insbesondere im Hinblick auf das wissenschaftliche Profil und die internationale Sichtbarkeit des entsprechenden Forschungsschwerpunkts,
  • Beitrag der Gewinnung zur Erhöhung der Diversität der Berliner Lebenswissenschaften in Hinsicht auf Geschlecht, Herkunft, Internationalität und Alter und
  • dauerhafte Perspektive und Entwicklungspotenzial für die oder den Recruiting Grantee.

 

[9] orientiert an den Karrierestufe „R3“ und „R4“ nach der Europäischen Kommission. Vgl. European Commission: Towards a European Framework for Research Careers. Brüssel 2011. Hyperlink

[10] Die Differenzierung der Drittmittel ist vor der Antragstellung in Absprache mit der oder dem gewünschten Recruiting Grantee und den involvierten Drittmittelgebern verbindlich zu klären.

Auswahlverfahren

Anträge können jederzeit bei der Stiftung Charité eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Förderentscheidung können von der Stiftung Charité die Einschätzungen externer Expertinnen und Experten einbezogen werden. Die Förderentscheidung trifft der Stiftungsrat der Stiftung Charité. Die Förderung wird vorbehaltlich einer erfolgreichen Rekrutierung der oder des Recruiting Grantee ausgesprochen. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt erst, nachdem diese Auflage erfüllt ist. Dies sollte spätestens sechs Monate nach einer positiven Förderentscheidung der Fall sein. Ggf. beantragte Reisemittel können bereits vorab ohne Auflage bewilligt werden.

Fristen / Termine

Antragsberechtigte können jederzeit Anträge bei der Stiftung Charité einreichen. Es erfolgen keine Ausschreibungen mit gesonderten Fristen.

Ansprechpartnerin

Dr. Inga Lödige
Projektmanagerin Wissenschaftsförderung

Stiftung Charité
Novalisstraße 10
10115 Berlin

Telefon:  +49 (0)30 450 570 - 577
E-Mail:   loedige(at)stiftung-charite.de  
Internet:  www.stiftung-charite.de